Allgemeine Geschäftsbedingungen
doubleUP wake + surf Murten – Version 25.04.2019
Mit der Benützung von Sportgeräten und beim Ausüben von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Angebot des Vereins doubleUP, anschließend Betreiber genannt, erkennt der Gast oder das Vereinsmitglied, anschließend Kunde genannt, die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Sicherheit
Art. 1 Gesundheit
Der Kunde versichert, dass er gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen für den Wassersport, insbesondere Schwimmfähigkeit, verfügt. Der Kunde versichert, dass er frei ist von Herz- und Kreislaufbeschwerden sowie von schwerwiegenden orthopädischen Leiden. Vom Kunden wird Eigenverantwortung und realistische Selbsteinschätzung bezüglich seines körperlichen Wohlbefindens verlangt.
Art. 2 Mindestalter
Das Mindestalter für die Teilnahme am Angebot von doubleUP liegt in Begleitung der Eltern bei 8 Jahren und ohne Begleitung bei 14 Jahren. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Teilnahme am Angebot von doubleUP der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, Boot und der Ausrüstung, welche durch vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entsteht in voller Höhe.
Art. 3 Sicherheitsausrüstung
Alle Sportgeräte dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit Schwimm- bzw. Wakeboard- und Wakesurfweste gefahren und benutzt werden.
Art. 4 Anweisungen des Bootsführers
Den Anweisungen des Bootsführers ist stets Folge zu leisten.
Haftung
Art. 5 Haftung ist Sache des Teilnehmers
Die Ausführung der Wassersportaktivitäten und die Benützung der Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Aktivitäten im Bereich des Wassersports beinhalten unvermeidbare Risiken. Mit seiner Buchung erklärt der Kunde, dass er sich den Risiken bewusst ist, welche mit dem Wassersport verbunden sind. Wünscht der Kunde genauere Aufklärung über die Risiken, erkundigt er sich vor Ausüben der Aktivität beim Bootsführer.
Art. 6 Personen- und Sachschäden
Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, beispielsweise Material des Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Es ist ratsam, selbst eine entsprechende Versicherung für mitgebrachte Gegenstände und/oder Unfälle abzuschließen.
Art. 7 Schäden an Leihmaterial und Boot
Der Kunde ist verpflichtet, das Leihmaterial in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zurückzugeben. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen. Für Schäden am Boot, welche der Kunde fahrlässig verursacht hat, muss dieser ebenfallsaufkommen.
Kosten
Art. 8 Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Sessions, Events und gebuchte Leistungen werden direkt nach Leistungserhalt abgerechnet. Rückvergütungen als Barauszahlungen werden nicht vorgenommen. Der Betreiber behält sich vor, bei gewissen Angeboten einen Teil der Kosten oder die Gesamtsumme im Voraus in Rechnung zu stellen.
Art. 9 Storno und Rücktritt von gebuchten Leistungen
Gebuchte Sessions und Firmenevents können bis 24h vorher per Email abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird eine Stornogebühr von CHF 50.00 für Session und von CHF 200.00 für Firmenevents fällig. Der Betreiber behält sich das Recht vor, eine Session aus wetterbedingten oder boottechnischen Gründen auch kurzfristig abzusagen, in diesem Fall werden bereits bezahlte Leistungen rückvergütet.
Betrieb
Art. 10 Minutenpakete
Minutenpakete können nicht auf andere Personen übertragen werden. Sie können aber im Rahmen des Familienpakets oder des Minuten Sharings geteilt werden, wenn dies so beim Betreiber vermerkt ist. Minuten können komplett in die nächste Saison übertragen werden, sofern der Mitgliederbeitrag bis zum 30. April einbezahlt wurde. Ansonsten verfallen die offenen Minuten komplett.
Art. 11 Rauchverbot
Auf dem Boot und dem Steg gilt striktes Rauchverbot.
Datenschutz
Art. 12 Angaben zur Person
Personendaten der Kunden werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die E-mail Adresse von Mitgliedern und Gästen wird zum Versenden des Newsletters genutzt. Der Newsletter kann unter folgender E-Mail Adresse abbestellt werden: welcome@double.ch
Art. 13 Aufnahmen von Bild und Videomaterial
Fotos und Filme, welche im Rahmen einer Session oder eines Events von einer von doubleUP engagierten Person gemacht werden dürfen von doubleUP sowohl auf der Homepage, wie auch auf Social Media Seiten, wie Facebook, Instagram und Google+ des Betreibers verwendet werden.
Rechtliches
Art. 14 Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts, auch wenn aus dem Ausland gebucht wird oder der Kunde im Ausland wohnhaft ist. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit doubleUP ist Murten.